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   BVerwG, 08.05.2023 - 4 B 17.22   

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https://dejure.org/2023,13840
BVerwG, 08.05.2023 - 4 B 17.22 (https://dejure.org/2023,13840)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2023 - 4 B 17.22 (https://dejure.org/2023,13840)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2023 - 4 B 17.22 (https://dejure.org/2023,13840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1 ; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Abwägung der Lärmschutzbelange hinsichtlich der Bestimmung der Geringfügigkeitsschwelle für die Nacht für den Verkehrsflughafen München; Festlegung der Geringfügigkeitsschwelle mit einem nächtlichen Dauerschallpegel LAegNacht von 45 dB(A)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21

    Zulässigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Auflage hinsichtlich einer

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2023 - 4 B 17.22
    Eine Entscheidung stellt sich als eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2019 - 4 BN 44.18 - juris Rn. 12 und vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 24).

    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung des Spruchkörpers (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - Rn. 22 m. w. N.).

  • BVerwG, 27.02.2020 - 7 C 3.19

    Diesel-Verkehrsverbot kann bei absehbarer Einhaltung des Grenzwerts für

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2023 - 4 B 17.22
    Dieser Widerspruch muss offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf (stRspr, BVerwG, Urteile vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 Rn. 23 und vom 27. Februar 2020 - 7 C 3.19 - Buchholz 406.25 § 47 BImSchG Nr. 8 Rn. 28; Beschluss vom 10. Februar 2022 - 4 B 20.21 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2023 - 4 B 17.22
    Dieser Widerspruch muss offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf (stRspr, BVerwG, Urteile vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 Rn. 23 und vom 27. Februar 2020 - 7 C 3.19 - Buchholz 406.25 § 47 BImSchG Nr. 8 Rn. 28; Beschluss vom 10. Februar 2022 - 4 B 20.21 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 28.05.2019 - 4 BN 44.18

    Beeinträchtigung der Aussicht und die Aufhebung der Ortsrandlage durch

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2023 - 4 B 17.22
    Eine Entscheidung stellt sich als eine das rechtliche Gehör verletzende Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 2019 - 4 BN 44.18 - juris Rn. 12 und vom 15. Juli 2022 - 4 B 32.21 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 10.02.2022 - 4 B 20.21

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; inzidente Normenkontrolle; erfolglose

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2023 - 4 B 17.22
    Dieser Widerspruch muss offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf (stRspr, BVerwG, Urteile vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 - BVerwGE 156, 336 Rn. 23 und vom 27. Februar 2020 - 7 C 3.19 - Buchholz 406.25 § 47 BImSchG Nr. 8 Rn. 28; Beschluss vom 10. Februar 2022 - 4 B 20.21 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 11.05.2022 - 4 BN 7.22

    Unbeachtlichkeit von Rügen gegen einen Bebauungsplan; Unbeachtlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2023 - 4 B 17.22
    Denn ist nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben, dann kann diese hinweggedacht werden, ohne dass sich der Ausgang des Verfahrens ändert (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 4 BN 7.22 - juris Rn. 4 m. w. N.).
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